In der dann gültigen Benutzungsordnung ist das Mahnverfahren verkürzt und sind die Mahngebühren erhöht worden. Für alle, die Medien korrekt entleihen und pünktlich zurückgeben ändert sich nichts.
Grundlage der Änderungen ist eine Organisationsuntersuchung aus dem vergangenen Jahr, die Optimierungsbedarf im Mahnprozess aufgezeigt hatte. Die Kosten werden erstmals seit Bestehen der Bibliothek angepasst:
Die Sperrung der Bibliothekskarte mit dem zweiten Erinnerungsschreiben führt dazu, dass weder Medien eigenständig verlängert werden noch Onlineangebote oder die Open Library genutzt werden können. Die Rückgabe überfälliger Medien ist auch über den Rückgabekasten möglich. Bitte wenden Sie sich nach Medienrückgabe und Gebührenzahlung zur Aufhebung der Sperre an die Servicetheke. Erst dann können die Automaten im Eingangsbereich wieder für die Ausleihe oder Verlängerung genutzt werden. Alle Änderungen auf einen Blick.
Was bleibt:
Alle, die es wünschen, und die eine Mailadresse hinterlegt haben, können Benachrichtigungen zur Erinnerung erhalten, zum Beispiel für Medien, deren Frist in 3 Tagen abläuft und am Tag der Fälligkeit. Das können Sie selber in Ihrem Benutzerkonto einstellen ("Benachrichtigungen", zweiter Button von unten im Menü links).
Nach Erhalt der 1. schriftlichen Erinnerung können überfällige Medien noch eigenständig im Bibliothekskonto verlängert werden, sofern sie nicht reserviert wurden oder die maximale Anzahl der Verlängerungen bereits erreicht ist.
Die seit Bestehen der Bibliothek Verl eingeräumten 3 Kulanztage: daher sind Medien erst ab dem vierten Tag (Wochentag!) der Überziehung gebührenpflichtig.
Bibliothek Verl | Hauptstraße 15 | 33415 Verl | Tel. 05246 92523-20 | Mail: bblbblthkvrld